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Land Hessen legt weitere Programme zur Unterstützung der Wirtschaft auf
(16.12.2020)

Am 15.12.2020 haben Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg sowie Dr. Michael Reckhard, Mitglied der Geschäftsleitung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) über den Start weiterer hessischer Hilfsprogramme zur Unterstützung der Wirtschaft informiert. Konkret handelt es sich hierbei um die sog. Notfallkasse Hessen sowie den HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen. Ziel der Programme soll speziell die Unterstützung des Mittelstands sowie all jener sein, die bisher noch keine Hilfe in Anspruch nehmen konnten. 
 

Notfallkasse Hessen

Finanzielle Hilfen sollen für Unternehmen, aber auch für Bürgerinnen und Bürger in Hessen bereitgestellt werden, so Finanzminister Boddenberg. Insgesamt plant das Land mit bis zu 50 Millionen Euro, die über die Notfallkasse den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden können. Bisher hat der Haushaltsausschuss 30 Millionen Euro für erste Hilfen aus diesem Programm zugestimmt. Nach Angaben des Landes soll die Einzelunterstützung aus der Notfallkasse Hessen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe und nichtöffentliche Institutionen aller Größenklassen mit Sitz in Hessen. Die Anträge werden beim Regierungspräsidium Kassel gestellt.

HessenFonds

Mit dem „HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen“ hat das Land ein eigenes Programm für den Mittelstand aufgelegt, das eine Ergänzung zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes darstellen soll, der sich hauptsächlich an Großunternehmen richtet. Mit dem HessenFonds soll über Bürgschaften oder eigenkapitalstärkende Mittel neue Liquidität verschafft werden. Wie das Land weiter ausführt, werden die Hilfen als stille Beteiligungen oder als Bürgschaften für Bankkredite gewährt. Stille Beteiligungen müssen in der Regel innerhalb von sieben Jahren zurückgezahlt werden. Anträge können von Unternehmen gestellt werden, deren Bilanzsumme mehr als 10 Millionen Euro beträgt. Zusätzlich müssen die Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 10 Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaften oder zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen. Auch Start-ups können Anträge stellen. Zudem teilte Wirtschaftsminister Al-Wazir, dass auch die Programme „Hessen Mikroliquidität“ und „Liquiditätshilfe für KMU in Hessen“ 2021 fortgeführt werden. Hier stünden insgesamt weitere 170 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Rundschreiben des Hessischen Städtetages, Wiesbaden, vom 15.12.2020

Weitere Informationen und Übersichten über die verschiedenen Hilfsprogramme:
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