Aktualisierte Förderbestimmungen beim Förderprogramm "Lokale Ökonomie" in Kassel
(18.09.2020)
Kleine und mittlere Unternehmen, die besonders von den COVID-19 Auswirkungen betroffen sind und dies auch nachweisen können, können ab sofort und nur für einen kurzen Zeitraum aus dem Programm "Lokale Ökonomie" Fördersätze von bis zu 90 Prozent auf ihre Investitionen erhalten. Um diesen höheren Fördersatz zu erhalten, müssen entsprechende Anträge bis zum 5. Oktober bei der Stadt Kassel eingegangen sein.
Auch bereits bewilligte Vorhaben können nachträglich den höheren Fördersatz beantragen, sofern sie nachweisen, dass sie besonders von COVID-19 betroffen sind. Ebenfalls möglich ist nun die Förderung von Mieten und Pachten für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Dies betrifft sowohl Existenzgründer als auch Unternehmen, die nachweisen können, dass sie besonders von den COVID-19 Auswirkungen betroffen sind. Die Höhe der Förderung der Mieten und Pachten richtet sich nach den weiteren Investitionen. Anders als bei der kurzfristigen Erhöhung der Fördersätze, können bereits bewilligte Vorhaben dies nicht in Anspruch nehmen.
Die Mindestinvestitionssumme von 5.000 Euro gilt weiterhin, da es sich bei dem Programm Lokale Ökonomie nicht primär um ein Corona-Hilfsprogramm handelt, sondern um ein Wirtschaftsförderungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer.
Insgesamt können Anträge noch bis zum 31. März 2022 gestellt werden. Antragsunterlagen, Hinweise zu den Förderbestimmungen sowie eine Karte mit dem Fördergebiet finden Sie auf
www.kassel.de/lokaleoekonomie.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Kassel ist
Frau Larissa Most
Tel. 0561 787 5904
lokale.oekonomie@kassel.de