Coronavirus - Hinweise zu aktuellen Fördermöglichkeiten für Unternehmen
(16.03.2021)
Die aktuelle Corona - Krise ist für viele Unternehmen eine besondere Herausforderung. Wir haben im folgenden einige Hinweise und Maßnahmen zusammengestellt, die jedes Unternehmen für sich prüfen sollte - nicht nur im bereits eingetretenen Bedarfsfall sondern vor allem auch präventiv. Zeit ist hier oft ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Maßnahmen. Es gilt: Je eher, desto besser.
FAQs zur ersten Übersicht:
Über folgenden Link zum Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIHK erhalten Sie einen sehr guten Überblick über Hinweise, aktuelle Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Ihren Betrieb
> www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594
Im Fall von Liquiditätsproblemen oder erwarteten Umsatzeinbrüchen:
- Suchen Sie bitte umgehend das vertrauensvolle Gespräch mit Ihrer Hausbank. Diese sind auch zuständig für die Beantragung der aktuellen Liquiditätshilfen der Förderbanken, z.B. der KfW, der WIBank oder der Bürgschaftsbank.
- Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die Veranlassung von Anträgen auf Steuerstundungen oder geringere Vorauszahlungen
Prüfen Sie ggfs. die Möglichkeiten der "Kurzarbeit":
Aktuelle Informationen finden Sie hier:
>
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Die Arbeitsagentur Kassel erreichen Sie hier:
>
www.arbeitsagentur.de/vor-ort/kassel/startseiteAktuelle Fördermöglichkeiten des Landes Hessen:
Das Land Hessen bietet über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen, z.B.
- Kapital für Kleinunternehmen
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
- Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen sowie Landesbürgschaften
Eine erste Übersicht bietet hier die Webseite der WIBank (> www.wibank.de/corona), die laufend aktualisiert wird. Besonders zu erwähnen ist hier ein kurzfristig entwickeltes Zuschussprogramm, welches Gutachten (IDW S6) mitfinanziert, die Unternehmen benötigen, damit eine Bank sie überhaupt noch weiter begleiten kann. Auch das Programm "Hessen-Mikroliquidität" für kleine Unternehmen und Soloselbständige, ein ergänzendes Darlehen zur Betriebsmittelfinanzierung.
Auch die Bürgschaftsbank Hessen hat ihr Angebot massiv erweitert, Infos dazu finden Sie hier:
> https://bb-h.de/corona/
Aktuelle Infos zur weiteren Umsetzung - auch bei den steuerlichen Soforthilfen - finden Sie hier:
> www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/unternehmen-selbststaendige-arbeitnehmer
Im Dezember 2020 hat das Land mit der "Notfallkasse Hessen" sowie dem "HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen" weitere Unterstützungsprogramme für den Mittelstand aufgelegt:
> www.wfg-kassel.de/aktuelles/news-liste/nd/2020-12-16-land-hessen-legt-weitere-programme-zur-unterstuetzung-der-wirtschaft-auf
Informationen zu den Unterstützungsangeboten des Bundes:
Coronahilfen- eine gute Übersicht über die Förderinstrumente des Bundes finden Sie hier:
> www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbständige und Freiberufler bietet nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten. Anträge für die 2. Phase (betrifft die Monate September - Dezember 2020) müssen spätestens bis zum 31.03.2021 gestellt werden. Die Beantragung kann ausschließlich über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer erfolgen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Umsätze Corona-bedingt in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50 % gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückgegangen sind. Alternativ müssten die Umsätze im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 um mindestens 30 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum eingebrochen sein.
Die Überbrückungshilfen wurden inzwischen erneut verlängert und deutlich vereinfacht (Überbrückungshilfe III). Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung kann ab sofort - wiederum über prüfende Dritte - erfolgen. Für die Überbrückungshilfe III endet die Antragsfrist am 31. August 2021.
Neu: Die Umsatzgrenze von 750 Mio. Euro entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.
Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten.
> www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Außerordentliche Wirtschaftshilfen für betroffene November/Dezember 2020 - Schließungen
Für von den beschlossenen temporären Schließungen besonders betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen werden vom Bund außerordentliche Wirtschaftshilfen gewährt, um sie für die finanziellen Ausfälle im November und Dezember 2020 zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats. Bereits erhaltene staatliche Leistungen für den entsprechenden Zeitraum, beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen, werden angerechnet.
Neu: Seit 27. Februar 2021 können Anträge auch über mehr als 2 Millionen Euro gestellt werden, wenn die Umsatzgrenze (75 Prozent des Umsatzes) über 2 Millionen Euro liegt und entsprechende Nachweise gemäß der gewählten Beihilferegelung geliefert werden können.
Der Antrag ist grundsätzlich durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellers einzureichen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer oder Rechtsanwalt). Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt. Anträge auf November- und Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden:
> www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
KfW-Darlehen
Im Weiteren empfehlen wir die Themenseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, deren Programme über die jeweilige Hausbank oder andere Finanzierungspartner beantragt werden können. Der KfW kommt hier die Aufgabe zu, die Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Hier können vor allem auch größere Unternehmen, welche die KMU-Schwellenwerte überschreiten, Kredite aus dem Schutzschildprogramm des Bundes erhalten.
neu: KfW-Schnellkredit 2020 für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel). Der Kredit kann von allen Unternehmen beantragt werden, die ab Januar 2019 am Markt sind. Er wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
> www.kfw.de/corona
Soforthilfe-Programm der Stadt Kassel
Mit einem kommunalen Programm zur Wiederankurbelung möchte die Stadt Kassel Unternehmen, Betriebe, Einrichtungen und Vereine unterstützen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Unter dem Titel „Kopf hoch Kassel!“ stellt die Stadt seit 04.05.2020 Soforthilfen zur Verfügung. Mit Zuschüssen können gefördert werden:
- Inhabergeführte Kleinst- und Kleinbetriebe mit Geschäftssitz in Kassel: max. 5.000 €
- Soloselbstständige mit Wohnsitz in Kassel: max. 2.000 €
- Gemeinnützige Institutionen mit Sitz in Kassel: max. 5.000 €
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am Montag, 7. Dezember 2020 einstimmig beschlossen, dass das Wiederankurbelungsprogramm "Kopf hoch, Kassel" über den 31. Dezember hinaus verlängert wird. Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, können einen Antrag auf Soforthilfe stellen, sofern sie noch keinen eingereicht haben. Vereine und gemeinnützige Institutionen können im Rahmen von "Kopf hoch, Kassel" einen zweiten Zuschuss beantragen.
Weitere Informationen und Online-Anträge:
www.kassel.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/kopf-hoch-kassel.php
Hotline der Stadt Kassel zu diesem Förderprogramm: 0561/787-2020
Programm "Kassel sichert Ausbildung - KasA"
Hilfe für junge Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, deren Ausbildungsplatz wegen Corona gekündigt wurde oder die eine Ausbildungsplatzzusage verloren haben.
Weitere Informationen:
Stadtbild gGmbH, Tel. 0561/98374-0,
www.stadtbild-kassel.de
Stadt Kassel, Kommunale Arbeitsförderung, Herr Jan Benedix, Tel. 0561/787-5801
Weitere Programme zur Förderung der Berufsausbildung
Landes- und Bundesregierung haben Programme aufgelegt, die Ausbildungsbetriebe fördern, wenn sie bereits begonnene Ausbildungen fortführen, neu mit Ausbildungen beginnen oder Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen. Bei den Landesprogrammen handelt es sich meistens um länger laufende Programme, deren Fördermittel allerdings für das Ausbildungsjahr 2020/2021 erheblich ausgeweitet werden.
Überblick und weitere Informationen:
wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/ausbildungsfoerderung-waehrend-der-corona-pandemie
Ausbildungsprämie 2020
Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sollen kleinere und mittlere (KMU-) Ausbildungsbetriebe in der aktuell schwierigen Situation unterstützt und motiviert werden, das Angebot an Ausbildungsplätzen aufrecht zu erhalten. Die Förderung umfasst vier Förderbereiche, mit denen Ausbildungsbetriebe mit Zuschüssen in Form von Ausbildungsprämien, mit Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und mit Zuschüssen in Form von Übernahmeprämien besonders unterstützt werden können. Anträge können bei der Arbeitsagentur gestellt werden. Dazu ist auch eine Bescheinigung der IHK erforderlich.
Weitere Informationen:
www.ihk-kassel.de/beratung-service/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildungspraemie-formular-4858822#page
RKW Hessen bietet Mittelstand geförderte Beratungsprogramme an
Die Beratungsorganisation RKW Hessen bietet betroffenen hessischen Mittelständlern verschiedene Beratungsprogramme an, die von EU, Bund und Land gefördert werden, z.B. Perspektiven- oder Digitalisierungsberatungen. Diese werden i.d.R. bis zu 50 Prozent, die Perspektivenberatung aktuell sogar bis zu 60 % gefördert. Experten aus dem RKW Hessen-Beraternetzwerk unterstützen Unternehmensverantwortliche dabei, abzuwägen, was jetzt getan werden kann und welche Hilfen kurzfristig zur Verfügung stehen.
> www.rkw-hessen.de
Weitere Infos für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbständige:
Arbeitsrechtliche Folgen der Pandemie:
Dazu gibt es täglich aktualisierte Listen mit FAQs auf den Internetseiten
> www.arbeitgeber-nordhessen.de
> www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada
Solo-Selbständige:
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erläutert in einem FAQ, welche Hilfen beschlossen und geplant sind
> https://selbststaendige.verdi.de/beratung/corona-infopool/++co++aa8e1eea-6896-11ea-bfc7-001a4a160100
Unterstützung für Kasseler Kultur- und Kreativschaffende:
Das Kulturdezernat hat gemeinsam mit dem Kulturamt und der Abteilung Kulturförderung ein Informationsblatt erarbeitet, das die aktuell zur Verfügung stehenden überregionalen Hilfspakete und Unterstützungs-Angebote für Akteure und Institutionen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zusammenfasst
> www.kassel.de/kulturhilfecorona